Slowakei: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Hier erfahren Sie, welche Leistungen ein Geschädigter oder seine Hinterbliebenen im Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bekommen können.
Wann kann ich die Leistungen beantragen?
Für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber zuständig. Wenn es bei der Erfüllung einer Arbeitsaufgabe oder in direktem Zusammenhang damit durch einen Unfall zur Verletzung oder zum Tod eines Arbeitnehmers kommt, trägt dafür der Arbeitgeber die Verantwortung.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich über einen Arbeitsunfall zu informieren, wenn es ihr Gesundheitszustand erlaubt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Ursachen und Umstände jedes Arbeitsunfalls, der eine ärztliche Behandlung oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatte, zu untersuchen und nötige Dokumente, die den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit belegen, der Sozialversicherung vorzulegen.
Der geschädigte Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen (im Todesfall des Arbeitnehmers) können Leistungen der Unfallversicherung innerhalb der Sozialversicherung mittels des betreffenden Antragsformulars beanspruchen.
Welche Rechte habe ich und wie kann ich sie geltend machen?
Beim Arbeitsunfall hat der Beschädigte Anspruch auf die folgenden Leistungen:
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Unfallzuschlag (úrazový príplatok) während der Arbeitsunfähigkeit |
Seine Höhe wird entsprechend dem Bruttolohn berechnet. Wenn der Unfall durch den Arbeitnehmer verursacht wird, wird dieser Zuschlag gekürzt. Die Höhe des Unfallzuschlags beträgt: - 55 % der täglichen Bemessungsgrundlage (1. - 3. Tag der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit) - 25 % der täglichen Bemessungsgrundlage ab dem vierten Tag der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit |
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Schmerzensgeld (náhrada za bolesť) |
Das Basisdokument für die Gewährung des Schmerzensgeldes ist ein ärztliches Gutachten, das zum Zweck des Schmerzensgeldes ausgestellt wird. Die Höhe der Leistung hängt von der Punktebewertung des Schadens durch den Arzt ab. Der Punktwert wird vom Ministerium der Arbeit, Sozialangelegenheiten und Familie (Ministerstvo práce, sociálnych vecí a rodiny) festgelegt. |
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Entschädigung für den Verlust der sozialen Integrität (náhrada za sťaženie spoločenského uplatnenia) |
Die Entschädigung findet aufgrund von einer Punktebewertung des Verlustes der sozialen Integrität, die der behandelnde Arzt ausführt, statt. |
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Heilkostenersatz (náhrada spojená s liečením) |
Wenn tatsächlich erbrachte Heilkosten für die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht durch die Krankenversicherung erstattet werden können, werden sie durch die Sozialversicherung gedeckt. Der Betrag wird entsprechend den vorgelegten Dokumenten festgelegt. |
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Einmalige Kompensation (jednorazové vyrovnanie) |
Dient zur Kompensation des Rückgangs der Arbeitsfähigkeit bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit, der minimal 10 % und maximal 40 % erreicht. |
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Unfallrente (úrazová renta) |
Regelmäßige finanzielle Leistung, die dem Geschädigten Folgen einer Einkommensreduzierung aufgrund einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit von mehr als 40 % wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit mildern soll. Der Betrag wird bestimmt durch Multiplikation von 80 % der täglichen Bemessungsgrundlage der verletzten Person mit 30,4167, angepasst durch einen Koeffizienten, der die Verringerung der Arbeitsfähigkeit darstellt. |
Weitere Unfallleistungen:
- Arbeitsrehabilitation und Rehabilitationsgeld (pracovná rehabilitácia a rehabilitačné);
- Requalifizierung und Requalifizierungsgeld (rekvalifikácia a rekvalifikačné);
- Unfallrente für Hinterbliebene (pozostalostná úrazová renta);
- Einmalige Entschädigung (jednorazové odškodnenie);
- Ersatz der Bestattungskosten (náhrada nákladov spojených s pohrebom).
Fachsprache übersetzt
- Die tägliche Bemessungsgrundlage für die Bestimmung eines Unfallzuschlags, einer Unfallrente, einer einmaligen Kompensation, einer Unfallrente für Hinterbliebene, einer einmaligen Entschädigung, Rehabilitations- und Requalifizierungsgeldes stellt ein Kontingent der Summe der Bemessungsgrundlagen des Arbeitnehmers, auf dessen Grundlage der Arbeitgeber für den Versicherten die Unfallversicherung in der entscheidenden Periode zahlt, und der Tagesanzahl der entscheidenden Periode dar.
- Die entscheidende Periode für die Bestimmung der täglichen Bemessungsgrundlage für einen Unfallzuschlag, eine Unfallrente, eine einmalige Kompensation, eine Unfallrente für Hinterbliebene bzw. eine einmalige Entschädigung ist das Kalenderjahr vor dem Kalenderjahr, in dem der Arbeitsunfall entstanden ist oder in dem die Berufskrankheit festgestellt wurde.
- Arbeitsunfall ist ein Gesundheitsschaden, der dem Arbeitnehmer bei der Erfüllung der Arbeitsaufgaben entstanden ist, oder der Tod des Arbeitnehmers bei der Erfüllung der Arbeitsaufgaben.
- Berufskrankheit ist eine durch eine zuständige Gesundheitseinrichtung (Klinik der Arbeitsmedizin und klinischer Toxikologie) anerkannte Krankheit, die dem Arbeitnehmer bei der Erfüllung seiner Arbeits- oder Dienstaufgaben entstanden ist und die sich in der Liste der Berufskrankheiten befindet.
Gegebenenfalls auszufüllende Formulare
Der geschädigte Arbeitnehmer beansprucht die Unfallleistungen in der Filiale der Sozialversicherung, die für den Sitz des Arbeitgebers zuständig ist. Alle Formulare, die für die Beantragung der Leistungen bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit nötig sind, befinden sich im entsprechenden Bereich der Webseite der Sozialversicherungsanstalt (
Mit wem soll man Kontakt aufnehmen, wenn man einen Ratschlag über soziale Sicherheit braucht?
Sozialversicherungsanstalt (Sociálna poisťovňa)
Kontakt und Informationszentrum
Tel. +421 800 123 123
Liste der Filialen der Sozialversicherungsanstalt in der Slowakischen Republik