Slowakei: Unterstützung bei materieller Not
In diesem Teil werden Sie erfahren, wer in der Slowakei Recht auf Hilfe bei materieller Not hat. Sie werden Informationen darüber erhalten, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um leistungsberechtigt zu sein und welche anderen Beihilfen Sie beantragen können.
Wann kann ich Unterstützung beantragen?
Unterstützung bei materieller Not wird an Haushalte gezahlt, die nicht in der Lage sind, sich fundamentale Lebensbedingungen zu gewährleisten und die ihr Einkommen durch eigenes Zutun (Arbeit, gesetzliche Ansprüche) nicht erhöhen können. Als fundamentale Lebensbedingungen gelten eine warme Mahlzeit täglich, nötige Kleidung und Wohnbedingungen. Der Leistungsbetrag ist unterschiedlich und hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab.
Unterstützung bei materieller Not ist ein steuerfinanziertes System, welches die Gewährung von Leistungen in materieller Not (Dávka v hmotnej núdzi) und spezifische Zuschüsse (Príspevky k dávke) ermöglicht.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Ein Einwohner (oder Ausländer in bestimmten Fällen) in der Slowakei kann Leistungen bei materieller Not beantragen, falls sein Einkommen (zusammen mit den gemeinsam beurteilten Personen) niedriger als das Existenzminimum (životné minimum) ist, d. h.:
- 284,13 EUR/Monat für eine volljährige Person;
- 198,22 EUR/Monat für eine weitere gemeinsam beurteilte Person;
- 129,74 EUR/Monat für ein minderjähriges, unterhaltsberechtigtes Kind, unterhaltsberechtigte Kinder in materieller Not oder ein nicht-unterhaltsberechtigtes Kind bis 18 Jahre.
Der Haushalt wird nicht als in materieller Not betrachtet, wenn seine Mitglieder nicht alle gesetzlichen Ansprüche geltend machen. Es geht z. B. um Alimente für Kinder, Ersatzunterhalt, Ehegattenunterhalt, Lohnfortzahlung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, Leistungen der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Garantieversicherung und Arbeitslosigkeitsversicherung, Ansprüche aus arbeitsrechtlichen Beziehungen, Leistungen der Dienstrente und wiederholte staatliche Sozialleistungen außer Kindergeld.
Welche Rechte habe ich und wie kann ich sie geltend machen?
Leistungen in materieller Not (dávka v hmotnej núdzi) stellen folgende Beträge dar:
- Einzelperson 89,70 EUR/Monat;
- Einzelperson mit 1 bis 4 Kindern 170,60 EUR/Monat;
- Einzelperson mit mehr als 5 Kindern 249,10 EUR/Monat;
- Paar ohne Kinder 155,90 EUR/Monat;
- Paar mit 1 bis 4 Kindern 233,20 EUR/Monat;
- Paar mit mehr als 5 Kindern 313,40 EUR/Monat.
Weitere Zuschläge zu den Leistungen in materieller Not, die beantragt werden können:
- Aktivierungszuschlag (Aktivačný príspevok) – Zweck dieses Zuschlags ist die Unterstützung der Erlangung, Erhaltung, Förderung oder Erweiterung von Wissen, beruflichen Qualifikationen, Praxiserfahrungen, Arbeitsgewohnheiten, um die Chancen auf Zugang zu Beschäftigung zu erhöhen. Er wird unter der Bedingung ausgezahlt, dass man angestellt oder im Register für Arbeitssuchende eingetragen ist; bei einer Qualifikationserhöhung durch ein Studium neben dem Beruf, beim Ausüben kleinerer Gemeindedienste. Der Zuschlag beläuft sich auf:
- 183,30 EUR/Monat, wenn die Person über Einkommen aus abhängiger Beschäftigung verfügt, das mindestens dem Mindestlohn entspricht;
- 137,50/Monat, wenn die Person eine Ausbildung mit dem Ziel absolviert, einen unteren Sekundarschulabschluss zu erwerben, eine Sekundarschule besucht oder an einer Fernuniversität eingeschrieben ist; zur Umsetzung von Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik an Aus- oder Weiterbildungsprogrammen von mindestens 32 Stunden/Woche innerhalb von 30 Wochen teilnimmt oder eine freiwillige militärische Ausbildung absolviert;
- 91,70 EUR/Monat, wenn die Person als volljährig und arbeitssuchend gemeldet ist und Aktivierungstätigkeiten ausübt in Form von kleineren Dienstleistungen für die Kommune oder das Allgemeinwohl oder an ähnlichen Aktivitäten zur Umsetzung von Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik teilnimmt.
- Zuschlag für Wohnkosten (Príspevok na bývanie): 100,60 EUR /Monat für eine alleinstehende Person und 170,80 EUR für Haushalte mit zwei Personen. 216,70 EUR für Haushalte mit drei Personen, 262,70 EUR für Haushalte mit vier Personen und 308,40 EUR für Haushalte mit fünf oder mehr Personen werden ebenfalls gewährt, wenn der Antragsteller in einer bestimmten Art von Einrichtung der Sozialdienste untergebracht ist;
- Schutzzuschlag (Ochranný príspevok): 91,70 EUR/Monat für jedes Familienmitglied.
- Zuschlag für ein unterhaltsberechtigtes Kind (Príspevok na nezaopatrené dieťa): 25,10 EUR pro Monat für jedes Kind, das einen Kindergarten besucht, eine Ausbildung erhält, der Schulpflicht nachkommt oder eine weiterführende Ausbildung absolviert.
Spezielle Leistungen sind:
- Einmalige Leistung in materieller Not (jednorazová dávka v hmotnej núdzi) dient zur Teilkompensation außerordentlicher Kosten der Haushaltsmitglieder.
Besondere zusätzliche Unterstützung nicht nur für Haushalte in materieller Not:
- Zuschuss zur Unterstützung der Ausbildung von Ernährungsgewohnheiten eines Kindes (Zuschuss für Essen - Dotácie na podporu výchovy k stravovacím návykom dieťaťa) für die Bereitstellung von Mahlzeiten in Kindergärten oder Grundschulen. Seit 01. Mai 2023 kann der Zuschuss allen Kindern gewährt werden, die das letzte Jahr im Kindergarten und der Grundschule absolvieren; ebenso Kindern, die den Kindergarten besuchen (ausgenommen das letzte Jahr), sofern sie in Familien leben, die Leistungen bei materieller Not (Pomoc v hmotnej núdzi) beziehen oder wenn der monatliche Durchschnittslohn ihrer Familie unter dem Existenzminimum liegt. Er kann auch jedem Kind in Kindergarten oder Grundschule gewährt werden, wenn mindestens 50 % der Kinder aus Familien kommen, die Leistungen bei materieller Not beziehen.
- Zuschuss für Kinder, die an Schulmahlzeiten teilnehmen (Zuschuss für Essen):
- 1,40 EUR pro Schultag, wenn das Kind den Kindergarten besucht;
- 2,10 EUR pro Schultag, wenn das Kind die erste Klasse der Grundschule besucht und am Mittagessen teilnimmt (Zuschuss für Essen);
- 2,30 EUR pro Schultag, an dem das Kind die zweite Grundschulklasse entweder im ersten bis zum vierten Jahr einer achtjährigen weiterführenden Schulausbildung oder dem ersten Jahr einer fünfjährigen weiterführenden Schulausbildung besucht.
- Zuschuss für ein durch soziale Ausgrenzung bedrohtes Kind zur Unterstützung der Ausbildung zur Erfüllung von schulischen Pflichten (Dotácie na podporu výchovy k plneniu školských povinností dieťaťa) dienen zur Vergütung der Kosten für Schulmaterialien, die für die Ausbildung im Kindergarten oder in der Grundschule erforderlich sind. Der Betrag liegt bei 33,20 EUR täglich pro Kind pro Finanzjahr.
Der Antragsteller ist bei den Subventionen die Schule, die Gemeinde oder eine Bürgervereinigung.
Der Bewerber für eine Leistung in materieller Not reicht einen schriftlichen Antrag im örtlichen Büro für Arbeit, soziale Angelegenheiten und Familie ein.
Fachsprache übersetzt
Existenzminimum - gesetzlich festgestellter Einkommensbetrag, der als erforderlich für die Deckung fundamentaler Lebensbedürfnisse betrachtet wird. Ein Einkommen, das niedriger als das Existenzminimum ist, wird nicht besteuert.
Gegebenenfalls auszufüllende Formulare
- Antrag auf Unterstützung in materieller Not
- Anhang zum Antrag – Bestätigung über die Zahlung der Wohnkosten
- Bestätigung über Einkommen/Lohn
- Antrag auf einen speziellen Zuschlag
- Bestätigung der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit des Bürgers (Beginn der Arbeitsunfähigkeit)
Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte
Link mit weiteren durch die Europäische Kommission erteilten Informationen:
Mit wem soll man Kontakt aufnehmen, wenn man einen Ratschlag über soziale Sicherheit braucht?
Zentralamt für Arbeit, Soziales und Familie (Ústredie práce, sociálnych vecí a rodiny)
Abteilung für Unterstützung in materieller Not und Staatliche Sozialleistungen
Špitálska ulica 8
812 67 Bratislava
Amt für Arbeit, Soziales und Familie (Úrad práce, sociálnych vecí a rodiny)
Einheit für Bürgerdienste
Einheit für Unterstützung in materieller Not und Staatliche Sozialleistungen