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Leben und Arbeiten in der EU

Tschechien: Altersrenten

Česká republika
Alter und Hinterbliebene Stand 2026

Dieses Kapitel beschreibt, wie das System der Altersrenten in Tschechien funktioniert. Es erklärt, wer berechtigt ist, einen Antrag auf eine Rente zu stellen, und welche Bedingungen er oder sie erfüllen muss. Es beschreibt, wie die Höhe der Rente berechnet wird. Altersrenten stehen Bürgern der Mitgliedsländer zu, die in Tschechien in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

In diesem Kapitel wird erklärt, wie Folgendes funktioniert:

  • Altersrente (starobní důchod);
  • Vorruhestand (předčasný starobní důchod)

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Altersrente (starobní důchod) ist eine Grundversicherungsleistung, die zur Gewährleistung der Lebensbedürfnisse von Senioren bestimmt ist. Sie wird monatlich ab der Zeit, zu der der Anspruch entsteht, bis zum Ende des Lebens ausgezahlt. Sie wird von mehr als 99 % aller Bürgerinnen und Bürger bei Erreichen des entsprechenden Alters in Anspruch genommen.

Für die Auszahlung der Rente gibt es zwei grundlegende Bedingungen:

  • das Erreichen des Rentenalters (důchodový věk);
  • das Erreichen der vorgeschriebenen Anzahl von Versicherungsjahren.

Die Rentenversicherung (důchodové pojištění) ist für die große Mehrheit der Beschäftigten in Tschechienvorgeschrieben. Ausnahmen bilden Einnahmen aus einigen Berufen (Dienstrenten), für die die Versicherung nicht bezahlt werden muss.

Das Rentenalter und die vorgeschriebene Anzahl von Versicherungsjahren unterscheiden sich bei den einzelnen Menschen. Die entscheidenden Faktoren sind:

  • Geburtsjahr;
  • Geschlecht;
  • Anzahl der Kinder.

Der Vorruhestand (předčasný starobní důchod) ist eine Form der Altersvorsorge. Er wird für Bewerber anerkannt, die noch nicht das Rentenalter erreicht haben, aber in den Ruhestand wollen. Auch bei dieser Leistung bestehen Altersgrenzen.

Der ausgezahlte Betrag ist wegen des vorzeitigen Antrages niedriger. Die Rente des Antragsstellers ist in diesem Fall dauerhaft reduziert.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Altersrente

Das Renteneintrittsalter

Die Hauptbedingung für die Anerkennung der Alterspension ist das Erreichen des Rentenalters. Das Renteneintrittsalter hängt von Geburtsdatum, Geschlecht und der Anzahl der Kinder einer Person ab.Für Menschen, die zwischen 1936 und 1971 geboren wurden, steigt das Rentenalter allmählich. Für jede Kategorie auf eine andere Weise. Nach und nach schwinden die Unterschiede in Geschlecht und Zahl der Kinder. (Diese Tabelle zeigt das Renteneintrittsalter für diese Kategorien von Personen).

Die Altersgrenze für alle Personen sollte allmählich 67 Jahre erreichen.

Der erforderliche Versicherungszeitraum beträgt seit 2019 35 Jahre. Überschreitet die Person, die in den Ruhestand geht, das gesetzliche Renteneintrittsalter für Männer um mindestens 2 Jahre, ist die erforderliche Mindestversicherungszeit kürzer, d.h. 20 Jahre (davon 15 ohne beitragsunabhängige Zeiträume).

Vorruhestand

Vorruhestand wird genehmigt, wenn der Antragssteller:

  • die Bedingung der erforderlichen Anzahl an Versicherungsjahren (40 Jahre einschließlich beitragsunabhängiger Zeiträume) erfüllt;
  • die vorgeschriebene Altersgrenze erfüllt
  • keine Erwerbstätigkeit ausübt.

Es ist möglich, bis zu drei Jahre vor Erreichen des Rentenalters in den Vorruhestand zu gehen.

  • Die Leistung im Vorruhestand wird nicht ausgezahlt, sofern die Person einer Erwerbstätigkeit nachgeht, Arbeitslosengeld oder Leistungen zur Requalifizierung bezieht.

Welche Rechte habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Altersrente

Wird monatlich bezogen und besteht aus zwei Komponenten:

  • Grundbetrag;
  • Prozentbetrag.

Der Grundbetrag ist ein fester Bestandteil für alle Renten. Für das Jahr 2026 beträgt er 4.900 CZK pro Monat.

Der prozentual errechnete Betrag wird individuell ermittelt. Die Berechnung ist relativ kompliziert und beruht überwiegend auf der individuellen Bemessungsgrundlage von Antragstellern (siehe Fachsprache übersetzt weiter unten) sowie deren Versicherungszeiten. Die Berechnung wird von den Beamten der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ) durchgeführt.

Eine Kindererziehungszulage (500 CZK) wird zum Prozentsatz für jedes aufgezogene Kind aufgeschlagen. Die Mindesthöhe des prozentual errechneten Betrags beträgt im Jahr 2026 4.900 CZK. Die Mindestaltersrente in Tschechien beträgt also:

Grundbetrag

prozentual errechneter Betrag

Mindestaltersrente

4.900 CZK

4.900 CZK

9.800 CZK

Die Renteninformations-App liefert eine Schätzung der künftigen Altersrente. Für Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben oder sich innerhalb von fünf Jahren davor befinden, kann in der App die Rentenhöhe berechnet werden. Richtwerte für die Altersrente lassen sich auch mithilfe der Rentenrechner des Ministeriums für Arbeit und Soziales oder des Rechners auf der Website der CSSA (Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung) berechnen.

Menschen, die nach Erreichen des Rentenalters weiterhin zu arbeiten wünschen, haben die Möglichkeit:

  • erwerbstätig sein und eine Altersrente beziehen;
  • erwerbstätig zu sein und eine Hälfte der Altersrente beziehen;
  • erwerbstätig zu sein und die Altersrente in voller Höhe beziehen.

Wird die Hälfte der Altersrente bezogen, wächst die Rente weiter, da weiterhin Versicherungsbeiträge gezahlt werden. Personen, die arbeiten und ihre gesamte Altersrente beziehen, müssen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Es gibt mehrere Situationen, in denen die Altersrente alternativ berechnet wird, beispielsweise wenn der Antragssteller vor Erreichen des Rentenalters eine Invalidenrente erhält.

Ebenso ermöglicht das Gesetz denjenigen Personen die Altersrente zu beziehen, die um zwei Jahre älter sind als das für Männer eines gleichen Geburtsjahres festgelegte Rentenalter, die jedoch keine ausreichende Zahl an Versicherungsjahren vorweisen können (als proportionale Altersrente bezeichnet).

Eine ausführliche Erläuterung dieser Situationen und die Berechnung der Höhe der Altersrenten finden Sie in Gesetzen über die Rentenversicherung und auf der Webseite der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung.

Vorruhestand

Die Berechnung der Höhe dieser Leistung ist vergleichbar mit der Berechnung der Altersrente. Der Grundbetrag ist auf 4.900 CZK festgelegt und der prozentual errechnete Betrag wird auf dieselbe Weise berechnet.

Anschließend wird die Berechnungsgrundlage pro 90 Kalendertage reduziert, die dem Antragsteller ab dem Datum der Frühpensionierung bis zum Rentenalter fehlen. Je früher man in den Ruhestand geht, desto größer fällt die Reduzierung der Leistung aus. Für Personen mit einer Versicherungsdauer von mindestens 45 Jahren fällt die Kürzung geringer aus.

Wo und wie wird ein Antrag gestellt?

Die Altersrente und die Leistungen im Vorruhestand werden persönlich in Filialen der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (pobočky České správy sociálního zabezpečení) oder online beantragt.

Es ist möglich, erst vier Monate vor der Entstehung des Anspruchs auf eine Rente einen diesbezüglichen Antrag zu stellen. Die Beamten der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung berechnen die Höhe der Rente entsprechend der konkreten Situation des Antragstellers.

Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der entsprechenden Internetseite der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung.

Es kommt vor, dass eine oder mehrere Erwerbstätigkeiten aus der Vergangenheit spezifisch nachgewiesen werden müssen, wenn die Tschechische Sozialversicherungsverwaltung darüber keine Aufzeichnungen haben sollte. Als Nachweis können Fotokopien von Beschäftigungsbestätigungen, Gehaltsabrechnungen, Einkommenssteuerformulare usw. herangezogen werden.

Fachsprache übersetzt

  • Der Grundbetrag (základní výměra) ist ein fester Bestandteil der Rente. Im Jahr 2026 macht er 4.900 CZK aus.
  • Der prozentual errechnete Betrag (procentní výměra) ist der variable Anteil der Rente, der für jeden Bewerber einzeln ermittelt wird. Über seine Höhe entscheidet das Einkommen aus dem Jahre 1986 und die Anzahl der Jahre in der Rentenversicherung.
  • Das Rentenalter (důchodový věk) ist das Alter, in dem eine Person eine Altersrente beantragen darf. Es wird anhand des Geschlechts, dem Geburtsjahr und bei Frauen auch anhand der Anzahl der aufgezogenen Kinder bestimmt.
  • Die individuelle Bemessungsgrundlage (osobní vyměřovací základ) wird aufgrund des Durchschnittseinkommens ab dem 18. Lebensjahr (seit 1986 fortlaufend) berechnet. Ältere Einkünfte werden in Bezug auf das heutige Preisniveau angehoben (Rentenrechner (Důchodová kalkulačka), nur in tschechischer Sprache).

Auszufüllende Formulare

Ein Antrag auf die Altersrente oder Vorruhestand (Žádost o starobní i předčasný starobní důchod) wird gemeinsam mit den Mitarbeitern der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung ausgefüllt oder online gestellt.

Es besteht keine Notwendigkeit, Formulare im Voraus auszufüllen.

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Im Falle von Problemen, die Ihre Rechte betreffen, können Sie die EU-Assistenzhilfe in Anspruch nehmen.

An wen müssen Sie sich wenden?

Tschechische Sozialversicherungsverwaltung (Česká správa sociálního zabezpečení)
Křížová 25
225 08 Prag 5
TSCHECHIEN
Call-Center: +420 257062860

Kundenzentrum für Rentenauskünfte der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (Klientské centrum ČSSZ pro informace o důchodech) (in Tschechisch)

Liste der Filialen der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (in Tschechisch)

Elektronisches Register der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (in Tschechisch)

Ministerium für Arbeit und Soziales (Ministerstvo práce a sociálních věcí ČR)
Na Poříčním právu 1/376

128 01 Prag 2
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Tel. +420 221921111
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