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Leben und Arbeiten in der EU

Tschechien: Besondere Zulagen und Beiträge zur Rente

Česká republika
Alter und Hinterbliebene Stand 2026

Dieses Kapitel beschreibt die Zulagen und Beiträge zur Rente. Anspruch darauf haben Teilnehmer am antifaschistischen Widerstand während des Zweiten Weltkrieges, bestimmte Personen, die Opfer des kommunistischen Regimes waren, und bestimmte Hinterbliebene dieser Personen, sowie der Legionäre (Československé legie) des Ersten Weltkrieges. In der Regel muss es sich um Bürger der Tschechischen Republik handeln.

In diesem Kapitel wird erklärt, wie Folgendes funktioniert:

  • eine Rentenzulage für Teilnehmer an dem nationalen Kampf für die Entstehung und Befreiung der Tschechoslowakei (příplatek k důchodu pro účastníky národního boje za vznik a osvobození Československa);
  • ein Sonderbeitrag zur Rente für Teilnehmer an dem nationalen Kampf für die Entstehung und Befreiung der Tschechoslowakei (zvláštní příspěvek k důchodu pro účastníky národního boje za vznik a osvobození Československa);
  • eine Rentenzulage zur Linderung des durch das kommunistische Regime verursachten Unrechts (příplatek k důchodu ke zmírnění některých křivd způsobených komunistickým režimem);
  • eine Einmalzahlung, die die Rentenzulage und den Sonderbeitrag ersetzt (jednorázová peněžní částka nahrazující příplatek k důchodu a zvláštní příspěvek k důchodu).

In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?

Die Sonderbeiträge und Rentenzulagen wenden sich an drei Personengruppen:

  • Widerstandskämpfer während des Zweiten Weltkrieges;
  • Opfer des kommunistischen Regimes;
  • einige der Hinterbliebenen von Widerstandskämpfern (auch aus dem Ersten Weltkrieg) und von den Opfern des Kommunismus.

Sie können durch Personen, die die einschlägigen Anforderungen erfüllen, beantragt werden. Diese Personen müssen ihre Teilnahme am Widerstand oder der Verfolgung durch das kommunistische Regime mit entsprechenden Unterlagen belegen.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Eine Rentenzulage für nationale Widerstandskämpfer zur Gründung und Befreiung der Tschechoslowakei (příplatek k důchodu pro účastníky národního boje za vznik a osvobození Československa)

Sie steht folgenden Personen zu:

  • Widerstandskämpfer während des Zweiten Weltkrieges (im Folgenden „Widerstandskämpfer“);
  • Witwen und Witwer, die eine Witwen- oder Witwerrente für Legionäre aus dem Ersten Weltkrieg oder Widerstandskämpfer beziehen;
  • hinterbliebene Kinder/Waisen, deren Eltern Widerstandskämpfer waren, gefallen sind, hingerichtet wurden oder in der Haft starben, als der Antragssteller noch nicht 18 Jahre alt war.

Sonderbeitrag zur Rente für Widerstandskämpfer (zvláštní příspěvek k důchodu pro účastníky národního boje za vznik a osvobození Československa)

Steht folgenden Zielgruppen zu:

  • Widerstandskämpfer, denen die Rente wegen des Widerstandes in einer besonderen Weise berechnet wurde;
  • Menschen, die durch das kommunistische Regime für mindestens 12 Monate gefangen gehalten wurden und später rehabilitiert wurden (im Folgenden „politische Gefangene“);
  • Menschen, die vom kommunistischen Regime in Zwangsarbeitslager und andere Einrichtungen für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten eingewiesen wurden (im Folgenden „politische Gefangene“);
  • politische Gefangene, deren Einschränkung der persönlichen Freiheit mindestens 12 Monate dauern sollte, aus gesundheitlichen Gründen jedoch früher endete;
  • Witwen und Witwer als Hinterbliebene von Widerstandskämpfern und politischen Gefangenen;
  • Teilnehmer des Aufstandes im Mai 1945.

Eine Rentenzulage zur Linderung des durch das kommunistische Regime verursachten Unrechts (příplatek k důchodu ke zmírnění některých křivd způsobených komunistickým režimem)

Diese steht folgenden Zielgruppen zu:

  • politischen Gefangenen;
  • Witwen und Witwern als Hinterbliebenen von politischen Gefangenen und Menschen, die beim Versuch zu emigrieren ums Leben gekommen sind;
  • hinterbliebene Kinder/Waisen als Hinterbliebenen von politischen Gefangenen und Menschen, die beim Versuch zu emigrieren ums Leben gekommen sind, die zum Zeitpunkt des Todes ihres Elternteiles unter 18 Jahre alt waren.

Eine gemeinsame Voraussetzung für die Antragsteller bei allen drei Leistungen ist, dass sie über die Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik verfügen müssen.

Eine weitere Voraussetzung ist:

  • bei politischen Gefangenen die Inanspruchnahme von Alters- oder Invalidenrente für Invalidität der dritten Stufe;
  • bei Witwen und Witwern von politischen Gefangenen die Inanspruchnahme der Witwen- oder Witwerrente;
  • bei Waisenrente die Inanspruchnahme einer beliebigen Rente aus der tschechischen Rentenversicherung.

Einmalige Bargeldzahlung als Ersatz für die Rentenzulage (jednorázová peněžní částka nahrazující příplatek k důchodu a zvláštní příspěvek k důchodu)

Ziel ist, Personen zu entschädigen, die anspruchsberechtigt für eine der drei oben genannten Leistungen sind, aber keine angemessene Rente des Tschechischen Rentenversicherungssystems beziehen (in der Regel, weil sie keine tschechischen Staatsbürger sind). Die einmalige Bargeldzahlung wird beim Erreichen des Alters von 65 Jahren gezahlt, mit Ausnahme von Witwen und Witwern, die früher anspruchsberechtigt sind.

Welche Rechte habe ich und wie kann ich sie geltend machen?

Rentenzulage für nationale Widerstandskämpfer

Sie wird zusammen mit der Rente, also monatlich, ausgezahlt. Der Betrag richtet sich nach der Anzahl der Monate, die der Antragsteller (oder ein Familienmitglied) im Widerstand aktiv war.

Für jeden im Widerstand verbrachten Kalendermonat (angebrochen) entsteht der folgende Anspruch:

  • 50 CZK den Widerstandskämpfern;
  • 25 CZK den Witwen und Witwern;
  • 20 CZK den Waisen.

Insgesamt jedoch mindestens je 200 CZK.

Die Rentenzulage erhöht sich im Falle von Widerstandskämpfern, die im Kampf fielen.

Und zwar um den folgenden monatlichen Betrag:

  • 3.000 CZK für eine Witwe oder einen Witwer;
  • 2.400 CZK für einen Waisen.

Sonderbeitrag zur Rente für Widerstandskämpfer

Er wird monatlich in zwei festen Beträgen gezahlt:

  • 2.985 CZK Widerstandskämpfern und politischen Gefangenen;
  • 1.493 CZK Witwen, Witwern und Teilnehmern des Mai-Aufstandes.

Rentenzulage zur Linderung des durch das kommunistische Regime verursachten Unrechts

Dem Antragssteller steht insbesondere ein bestimmter monatlicher Betrag zu, der mit der Anzahl der Monate, die er oder seine Angehörigen im Gefängnis verbrachten, multipliziert wird.

  • 50 CZK für einen politischen Gefangenen;
  • 25 CZK für eine Witwe oder einen Witwer als Hinterbliebene eines politischen Gefangenen;
  • 20 CZK für einen Waisen als Hinterbliebenen eines politischen Gefangenen.

Der Zuschlag kann um einen festen monatlichen Betrag erhöht werden.

Dieser beträgt 3.000 CZK in folgenden Fällen:

  • Witwe als Hinterbliebene von einem politischen Gefangenen, der hingerichtet wurde oder im Gefängnis starb;
  • Witwe oder Witwer als Hinterbliebene von einem Menschen, der während eines Versuchs zu emigrieren getötet wurde.

Und 2.400 CZK in folgenden Fällen:

  • eine Waise als Hinterbliebener von einem politischen Gefangenen, der hingerichtet wurde oder im Gefängnis starb;
  • eine Waise als Hinterbliebener von einem Menschen, der während eines Versuchs zu emigrieren getötet wurde.

Einmalzahlung, die die Rentenzulage ersetzt

Diese Leistung wird einmalig ausbezahlt. Sie wird als das 72-Fache des Monatsbetrages berechnet, der dem Antragsteller in Form eines Zuschlages oder Sonderzahlung zustehen würde, wenn er darauf Anspruch gehabt hätte.

Wo und wie wird ein Antrag gestellt?

Zuschläge und Rentenzulagen werden in der Regel in den für den jeweiligen Wohnort zuständigen Filialen der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (pobočky České správy sociálního zabezpečení) beantragt.

Auszufüllende Formulare

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:

Publikationen und die Website der Europäischen Kommission:

An wen müssen Sie sich wenden?

Tschechische Sozialversicherungsverwaltung (Česká správa sociálního zabezpečení)
225 08 Křížová 25
Prag 5
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Call-Center: +420 257066077

Kundenzentrum für Rentenauskünfte der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (Klientské centrum ČSSZ pro informace o důchodech) (in Tschechisch)

Liste der Filialen der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (in Tschechisch)

Verband der politischen Gefangenen (Konfederace politických vězňů) (in Tschechisch)
Škrétova 6
120 00 Prag 2
TSCHECHISCHE REPUBLIK

Union tschechischer Freiheitskämpfer (Český svaz bojovníků za svobodu) (in Tschechisch)
Legerova 22
120 49 Prag 2
TSCHECHISCHE REPUBLIK

Die tschechoslowakische Gemeinschaft der Legionäre (Československá obec legionářská) (in Tschechisch)
Sokolská 33
120 00 Prag 2
TSCHECHISCHE REPUBLIK