Tschechien: Erwerbsunfähigkeit
Dieses Kapitel beschreibt, wie Personen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit in Tschechien unterstützt werden. Es erklärt, wie Behinderung definiert wird, welche Behinderungsstufen es gibt und wie die Invaliditätsleistungen berechnet werden. Invaliditätsleistungen stehen Bürgern der Mitgliedsländer zu, die in Tschechien Rentenversicherungsbeiträge zahlen oder gezahlt haben.
In diesem Kapitel wird erklärt, wie Folgendes funktioniert:
- Invalidenrente (invalidní důchod).
In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?
Eine Invalidenrente (invalidní důchod) ist eine Form der finanziellen Unterstützung für Menschen, deren Gesundheitszustand es ihnen nicht erlaubt, in vollem Umfang arbeitstätig zu sein. In der Vergangenheit wurde zwischen Teil- und Vollinvalidenrente unterschieden. Seit 2010 gibt es nur noch eine Art dieser Sozialleistung. Entsprechend dem Behinderungsgrad wird sie in drei Stufen unterteilt.
Eine Behinderung wird nach der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit beurteilt. Ab einer Verringerung der Arbeitsleistung um 35 % gilt eine Person als behindert. Danach wird die Behinderung wie folgt unterteilt:
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Der Rückgang der Arbeitsfähigkeit |
Grad der Behinderung |
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35 % - 49 % |
Invalidität der Stufe 1 |
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50 % - 69 % |
Invalidität der Stufe 2 |
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70 % und mehr |
Invalidität der Stufe 3 |
Die Grundlage für die Anerkennung von Behinderung und der Beurteilung ihrer Stufe ist die Beurteilung des Gesundheitszustandes und der Arbeitsfähigkeit. Diese wird von Ärzten im medizinischen Beurteilungszentrum (lékařská posudková služba) der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (Česká správa sociálního zabezpečení) durchgeführt.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Invalidenrente
Sie wird zugesprochen, wenn der Antragsteller:
- von einem medizinischen Berater einen gewissen Grad der Behinderung anerkannt bekommt;
- noch nicht das Alter von 65 Jahren erreicht hat;
- die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente nicht erfüllt;
- in der Vergangenheit die vorgeschriebenen Rentenversicherungszeiten erreicht hat.
Die Invalidenrente kann nicht zusammen mit der Altersrente bezogen werden. Mit Erreichen des 65. Geburtstags wird die Zahlung der Invalidenrente eingestellt bzw. sie wird in eine normale Altersrente umgewandelt.
Der Anspruch auf eine Invalidenrente ist abhängig von den folgenden Versicherungszeiten:
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Alter des Antragsstellers |
Versicherungsdauer |
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Bis 20 Jahre |
Weniger als ein Jahr |
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20-22 Jahre |
ein Jahr |
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22-24 Jahre |
zwei Jahre |
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24-26 Jahre |
drei Jahre |
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26-28 Jahre |
vier Jahre |
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Über 28 Jahre |
fünf Jahre |
Die erforderliche Versicherungsdauer bestimmt sich ab der Zeit vor Eintritt der Invalidität. Antragsteller, die älter als 28 Jahre sind, müssen nachweisen können, dass sie in den letzten zehn Jahren vor dem Eintritt der Invalidität mindestens fünf Jahre in die Versicherung eingezahlt haben.
Wenn Antragsteller über 38 Jahren nicht eine fünfjährige Mindestversicherungszeit in den letzten zehn Jahren vor dem Eintritt der Invalidität vorweisen können, müssen sie eine zehnjährige Mindestversicherungszeit in den letzten zwanzig Jahren vor dem Eintritt der Invalidität vorweisen können. Andernfalls müssen sie mindestens eine fünfjährige Versicherungszeit in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Invalidenleistungen belegen können.
Es ist auch möglich, die erforderliche Versicherungszeit innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach Eintritt der Invalidität zu erwerben (in diesem Fall müssen Antragsteller, die jünger als 24 Jahre sind, eine Versicherungszeit von 2 Jahren haben).
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und vor Vollendung des 18. Lebensjahres arbeitsunfähig geworden sind, haben Anspruch auf eine Invalidenrente dritten Grades (Invalidní důchod třetího stupně), auch wenn sie die Mindestversicherungszeit nicht erfüllt haben (sog. "Menschen mit Behinderung seit der Jugend").
Die erforderliche Versicherungszeit ist nicht erforderlich, wenn die Behinderung des Antragstellers in einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit begründet ist.
Welche Rechte habe ich und wie kann ich sie geltend machen?
Invalidenrente
Sie besteht aus zwei Komponenten:
- Grundbetrag;
- Prozentbetrag.
Der Grundbetrag ist ein fester Betrag (10% des Durchschnittslohns), der unabhängig von dem Grad der Behinderung ist.
Im Jahr 2026 macht er 4.900 CZK aus.
Der prozentual errechnete Betrag wird individuell ermittelt. Die Berechnung ist relativ kompliziert und beruht überwiegend auf der individuellen Bemessungsgrundlage von Antragstellern (siehe Fachsprache übersetzt weiter unten), ihren Versicherungszeiten und dem Grad ihrer Behinderung. Die Berechnung des prozentual errechneten Betrags wird von den Beamten der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ) durchgeführt. Im Jahr 2026 beträgt der niedrigste Prozentsatz 4.900 CZK bei einer Behinderung dritten Grades, 2.450 CZK bei einer Behinderung zweiten Grades und 1.634 CZK bei einer Behinderung ersten Grades. Ein Invalidenrentner ist zu einer anderen Erwerbstätigkeit berechtigt, wenn das seine Gesundheit erlaubt. Sein Gehalt ist in keinerlei Art und Weise begrenzt.
Wo und wie wird ein Antrag gestellt?
Die Invalidenrente wird persönlich in den Regionalbüros der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung - Regionalverwaltungen der Sozialversicherung (územní správy sociálního zabezpečení) oder online beantragt.
Die Beamten der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung berechnen die Höhe der Rente entsprechend der konkreten Situation des Antragstellers.
Anfragen können über der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung eingereicht werden.
Fachsprache übersetzt
- Eine Behinderung (invalidita) ist eine Situation, in der die gesundheitsbedingte Arbeitsfähigkeit einer Person um mindestens 35 % reduziert ist.
- Der Grundbetrag (základní výměra) ist ein fester Bestandteil der Invalidenrente. Im Jahr 2026 beläuft er sich auf 4.900 CZK.
- Der prozentual errechnete Betrag (procentní výměra) ist der variable Anteil der Rente, der für jeden Bewerber einzeln ermittelt wird. Über seine Höhe entscheidet das Einkommen aus dem Jahre 1986 und die Anzahl der Jahre der Rentenversicherung.
- Die individuelle Bemessungsgrundlage (osobní vyměřovací základ) ist das korrigierte Durchschnittseinkommen des Klienten ab dem Alter von 18 Jahren (seit 1986 fortlaufend). Ältere Einkünfte werden in Bezug auf das heutige Preisniveau angehoben.
Auszufüllende Formulare
Ein Antrag auf Invalidenrente wird gemeinsam mit den Mitarbeitern der Tschechischen Sozialversicherungsverwaltung ausgefüllt.
Es besteht keine Notwendigkeit, Formulare im Voraus auszufüllen.
Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte
Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:
- Rentenversicherungsgesetz (Zákon o důchodovém pojištění) (in Tschechisch);
- Verordnung zur Beurteilung von Behinderungen (Vyhláška o posuzování invalidity) (in Tschechisch).
Im Falle von Problemen, die Ihre Rechte betreffen, können Sie die EU-Assistenzhilfe in Anspruch nehmen:
An wen müssen Sie sich wenden?
Tschechische Sozialversicherungsverwaltung (Česká správa sociálního zabezpečení)
Křížová 25
225 08 Prag 5
TSCHECHIEN
Call-Center: +420 257066077
Liste der Filialen der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (in Tschechisch)
Elektronisches Verzeichnis der tschechischen Sozialversicherungsverwaltung (in Tschechisch)
Ministerium für Arbeit und Soziales (Ministerstvo práce a sociálních věcí ČR)
Na Poříčním právu 1/376 128 01 Prag 2
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Tel. +420 221921111
Datenbox: sc9aavg