Tschechien: Gesundheitsversorgung
Dieses Kapitel beschreibt die Grundlagen des Systems der Gesundheitsversorgung in Tschechien und die Leistungen, auf die Versicherte Anspruch haben. Gesundheitsversorgung ist für die Versicherten in der Regel kostenlos, aber es gibt einige obligatorische Gebühren und Abgaben bei Mehrleistungen.
In diesem Kapitel wird erklärt, wie Folgendes funktioniert:
- Recht auf Gesundheitsversorgung und Hilfsmittel
In welchen Situationen kann ich die Leistungen beantragen?
Gesundheitsversorgung wird für alle Personen, die in Tschechien versichert sind und deren Erkrankung es erfordert, gewährt.
Sie steht auch Bürgern der Mitgliedstaaten und ihren Familienangehörigen, wenn sie in einem Mitgliedstaat außerhalb Tschechiens versichert sind, zu. Falls sie in Tschechien arbeiten oder leben, sind sie zur vollen Abdeckung durch die Gesundheitsversorgung berechtigt. Wenn sie sich hier nur kurz aufhalten (Tourismus, Geschäftsreise), steht ihnen die notwendige Behandlung im Falle von Krankheit oder Verletzung zu.
Gesundheitsversorgung ist kostenlos, wenn:
- der Empfänger über eine Krankenkasse versichert ist;
- der Gesundheitsdienstleister mit der bestimmten Krankenkasse einen Versicherungsvertrag geschlossen hat (außer im Fall von Notfallbehandlungen);
- die Untersuchung ist durch das öffentliche Gesundheitsversicherungssystem abgedeckt.
Die Gesundheitsversorgung wird durch ein gesetzliches Krankenversicherungssystem (zdravotní pojištění) erbracht.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist unbegrenzt. Anspruchsberechtigte Personen müssen sich bei einer der sieben Krankenkassen anmelden.
Für Arbeitnehmer wird die Versicherung von ihrem Arbeitgeber in Form einer gesonderten Zahlung entrichtet (zweckgebundene Zahlung). Selbstständige (siehe Fachsprache übersetzt) entrichten die Beiträge selbst. Personen ohne Erwerbstätigkeit und für die der Staat keine Beiträge abdeckt (siehe unten), müssen selbst die Versicherungsabgaben zahlen, als sog. Personen ohne steuerpflichtige Einkünfte (osoba bez zdanitelných příjmů, OBZP - siehe Fachsprache übersetzt).
Sowohl für Arbeitnehmer als auch für selbstständige Personen ist der Versicherungssatz auf 13,5 % der Bemessungsgrundlage (siehe Fachsprache übersetzt) festgelegt.
Im Jahr 2026 beträgt der Mindestversicherungsbeitrag:
- 3.204 CZK pro Monat im Falle eines Arbeitnehmers;
- 3.306 CZK pro Monat im Falle von Selbstständigen;
- 3.024 CZK pro Monat im Falle einer Person ohne steuerpflichtige Einkünfte.
Für einige Gruppen wird die Krankenversicherung (2.188 CZK pro Monat) vom Staat abgedeckt, darunter:
- unterhaltsberechtigte Kinder im Alter von unter 26 Jahren;
- Alters- und Invalidenrentner;
- Frauen im Mutterschafts- oder Elternurlaub, Empfängerinnen von Mutterschaftsgeld;
- Personen, die mindestens ein Kind unter 7 Jahren persönlich und ordnungsgemäß betreuen (nur eine solche Person pro Kind, vorbehaltlich der Meldevorschriften);
- beim Arbeitsamt registrierte Arbeitssuchende;
- Empfänger von Sozialhilfeleistungen, die eine Grundsicherung beinhalten, sowie deren Haushaltsangehörige;hilflose Personen und ihre Betreuer;
- Personen in Untersuchungshaft, Haft, Sicherungsverwahrung oder stationärer Zwangsbehandlung
- ;
- Vollzeit-Doktoranden ab 26 Jahren, die zum ersten Mal für ein Promotionsstudium eingeschrieben sind.
Welche Rechte habe ich und wie kann ich sie geltend machen?
Versicherte haben freie Wahl bei Ärzten der Grundversorgung (Hausarzt, Hausarzt für Kinder, Zahnarzt, Gynäkologe). Für eine kostenlose Gesundheitsversorgung muss der Arzt einen Vertrag mit der Krankenkasse des Patienten geschlossen haben.
Obwohl es sich empfiehlt, sich vor dem Besuch eines Facharztes vom Hausarzt beraten zu lassen, sind Sie dazu nicht verpflichtet.
Die Krankenversicherung deckt ab:
- ambulante medizinische Versorgung und stationäre Versorgung;
- Vorsorge;
- Dispensarpflege (siehe Fachsprache übersetzt);
- Notfalldienste;
- Rehabilitation und Thermalkur;
- mit der Schwangerschaft und Geburt in Zusammenhang stehende Pflege;
- Betreuung der Blut-, Gewebe- und Organe-Spender;
- Arzneimittel und medizinische Geräte;
- Zahnprothesen;
- Erstellung von medizinischen Gutachten;
- Untersuchungen, Transport und Autopsie von Verstorbenen.
Manche medizinischen Leistungen sind von der Krankenversicherung jedoch nicht abgedeckt, darunter:
- Eingriffe der ästhetischen und plastischen Chirurgie aus rein ästhetischen Gründen;
- Akupunktur;
- Mehrleistungen in der Zahnmedizin oder ästhetischen Zahnheilkunde.
Patienten können anspruchsberechtigt auf kostenlose Pflege in einer Gesundheitseinrichtung sein, die bei ihrer Krankenkasse nicht unter Vertrag steht, jedoch nur in bestimmten Fällen, bei denen es sich um Situationen handelt, die zu schweren Gesundheitsproblemen führen können, beispielsweise:
- Unfall;
- akute Erkrankung;
- akute Verschlechterung des Gesundheitszustands;
- dringende Geburt.
Fachsprache übersetzt
- Selbstständiger (osoba samostatně výdělečně činná) bezeichnet eine Person, die Einkünfte aus einer gewerblichen oder anderen selbstständigen Formen der Erwerbstätigkeit erzielt (private Bauern, selbstständige Unternehmer, Künstler).
- Eine Person ohne steuerpflichtige Einkünfte (osoba bez zdanitelných příjmů) bezieht sich auf eine Person, die über kein Einkommen verfügt und zugleich in keine der Kategorien der Leistungsempfänger fällt, für die die Krankenversicherung durch den Staat entrichtet wird. Bei solchen Personen kann es sich um Studierende über 26 Jahre, Hausfrauen oder Arbeitslose, die nicht beim Arbeitsamt registriert sind, handeln.
- Die Bemessungsgrundlage (vyměřovací základ) ist die Summe der Einkünfte, die zur Berechnung der Krankenversicherung verwendet werden. Bei Arbeitnehmern und Selbstständigen ist die Ermittlung unterschiedlich.
- Die Regulierungsgebühren (regulační poplatky) sind vorgeschriebene Abgaben für Arztbesuche und andere Dienstleistungen.
- Die medizinischen Leistungen (zdravotní výkony) sind durch eine Verordnung festgelegte Tätigkeiten eines Arztes, für die er eine Erstattung seitens der Krankenversicherung entsprechend ihrer Preisliste erhält.
- Dispensarpflege (dispenzární péče) umfasst die regelmäßige medizinische Betreuung eines Patienten, der in der Regel unter chronischen Erkrankungen leidet (wie Diabetes, TBC usw.). Sie kann auch die Aufsicht über eine Gruppe von Menschen mit Gesundheitsrisiko einschließen.
Auszufüllende Formulare
Es sind keine Formulare erforderlich.
Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte
Über die folgenden Links können Sie mehr über Ihre gesetzlichen Rechte erfahren. Es handelt sich weder um Seiten der Europäischen Kommission noch repräsentieren die Seiten die Haltung der Kommission:
- Grundrechte der Patienten in der Tschechischen Republik (Práva pacientů v České republice) (in Tschechisch);
- Gesundheitsdienstgesetz und die einschlägigen Vorschriften (Zákon o zdravotních službách a příslušné vyhlášky) (in Tschechisch);
- Versicherungsrecht und die einschlägigen Vorschriften (Zákon o zdravotním pojištění a příslušné vyhlášky) (in Tschechisch);
Im Falle von Problemen, die Ihre Rechte betreffen, können Sie die EU-Assistenzhilfe in Anspruch nehmen:
An wen müssen Sie sich wenden?
Ministerium für Gesundheit (Ministerstvo zdravotnictví ČR)
Palackého nám. 375/4
128 00 Prag 2
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Tel. +420 224971111
E-Mail: mzcr@mzcr.cz
http://www.mzcr.cz/Cizinci/
Portal für Patienten und Patientenorganisationen (Portál pro pacienty a pacientské organizace)
https://pacientskeorganizace.mzcr.cz/
Krankenkassenamt (Kancelář zdravotního pojištění)
Tschechische Kontaktstelle für Gesundheitsversorgung
nám. W. Churchilla 1800/2
130 00 Prag 3
TSCHECHISCHE REPUBLIK Tel. +420236033411
info@kancelarzp.cz
https://www.kancelarzp.cz/